Diwaka Safaris

Handelsbedingungen

Review Diwaka Safaris booking, payment, cancellation, and service terms.

Geschäftsbedingungen

1. Reiseorganisation

Das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass die erbrachten Transport-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und sonstigen vereinbarten Leistungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt) vollständig den vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechen. Die Haftung des Unternehmens für Vertragsverletzungen beschränkt sich jedoch auf Fälle, in denen aufgrund von Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Angestellten oder Beauftragten alle oder einige Leistungen nicht erbracht werden. In diesem Fall erstattet das Unternehmen dem Kunden lediglich die tatsächlich angefallenen Kosten der nicht erbrachten Leistung, unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden, gleich welcher Art und unabhängig vom Ort des Geschehens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flugkosten nach und von Kenia und Tansania sowie alle sonstigen Neben- oder Gemeinkosten. Im Falle der Nichterbringung einer vertraglich vereinbarten Leistung hat das Unternehmen das Recht, alternative Leistungen von gleichem Wert zu erbringen, sofern diese verfügbar sind.

Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden: -

  • Das Unternehmen übernimmt keine Haftung, falls Leistungen aufgrund von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht erbracht oder geändert werden. Zu diesen Umständen zählen unter anderem die Schließung von Nationalparks, Schutzgebieten, Lodges und Straßen sowie die Unpassierbarkeit von Straßen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Reiseverlauf nach eigenem Ermessen zu ändern, wenn dies im Interesse des Komforts, der Bequemlichkeit oder der Sicherheit der Kunden erforderlich oder wünschenswert ist.
  • Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für angeblich minderwertige oder unzureichende Dienstleistungen oder Transportmittel sowie für fahrlässige, unachtsame oder rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen von Hotelbesitzern, Gasthofbesitzern, Herbergsbesitzern und ähnlichen Personen sowie deren Angestellten und Beauftragten oder anderen Personen, die nicht im Dienst des Unternehmens stehen.
  • Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus Verspätungen bei Abfahrten oder Ankünften entstehen und zum Verpassen von Anschlussverbindungen über Straße, Schiene, Schiff oder Flugzeug führen.
  • Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Flugreservierungen und -umbuchungen sowie keine Haftung für Schäden, die durch Flugplanänderungen, Flugausfälle oder Fehler von Fluggesellschaften oder Reisebüros entstehen. In allen Angelegenheiten, die mit oder für Kunden im Zusammenhang mit Flugreisen, Flughäfen, Flugbuchungen, Reisebüros und Fluggesellschaften verbunden sind, fungiert das Unternehmen lediglich als Vermittler zwischen diesen Dritten und dem Kunden. Jegliche Haftung gegenüber den Parteien ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss ist Voraussetzung für jedes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Unternehmen. Kunden wird daher empfohlen, ihre Interessen durch eine Versicherung abzusichern und alle ihnen von diesen Dritten ausgehändigten Dokumente sorgfältig zu prüfen.
  • Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für den Fall, dass Kunden gleichwertige Dienstleistungen ablehnen.
  • Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen Subunternehmer mit der Ausführung aller oder eines Teils der Dienstleistungen beauftragen; in diesem Fall gelten die in dieser Bedingung und in den nachstehenden Bedingungen 7 und 8 zugunsten des Unternehmens vorgesehenen Ausnahmen auch für den Subunternehmer.

2. Preisschwankungen

Die Preise gelten für die angegebenen Zeiträume. Das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, alle oder einzelne Preise ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden in folgenden Fällen zu erhöhen:

  • Offizielle Abwertung oder Aufwertung des Kenia-, Tansania- und Uganda-Schillings gegenüber dem US-Dollar, dem Pfund Sterling oder der Währung des Landes, in dem die Buchung erfolgt (falls abweichend);
  • Jegliche gesetzliche Erhöhung von Steuern oder anderen Abgaben, die von den Regierungen Kenias, Tansanias und Ugandas oder einem ihrer Beamten oder Beauftragten erhoben wird;
  • Jegliche Erhöhung des Preises für Flugbenzin oder Kraftstoff für Kraftfahrzeuge in Kenia, Tansania und Uganda oder jede andere Erhöhung der Transportkosten, die Teil der Dienstleistungen sind;
  • Jegliche Erhöhung der Kosten für Unterkunft oder Verpflegung, die Teil der Leistungen sind;
  • Jegliche Erhöhung der Eintrittsgebühren für Nationalparks, Naturschutzgebiete und Schutzgebiete sowie aller anderen Eintrittsgebühren, die Teil des Service sind;
  • Alle anderen Kostensteigerungen im Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb des Unternehmens oder den Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen und die das Unternehmen mit zumutbaren Anstrengungen zu verhindern sucht.

3. Anzahlung und Zahlung

Bei Buchung ist eine Anzahlung von 30 % erforderlich, der Restbetrag ist spätestens 35 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 35 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort nach Bestätigung fällig.

4. Stornierung

Für stornierte oder in der Aufenthaltsdauer oder Personenzahl reduzierte Reservierungen fallen Stornogebühren gemäß den nachstehenden Bestimmungen an:

Ø Bei Stornierungen, die zwischen 60 und 45 Tagen vor Beginn der Dienstleistungen eingehen, wird eine Gebühr in Höhe von 25 % der Gesamtkosten der Dienstleistungen erhoben.

Ø Bei Stornierungen, die zwischen 44 und 25 Tagen vor Beginn der Dienstleistungen eingehen, wird eine Gebühr in Höhe von 35 % der Gesamtkosten der Dienstleistungen erhoben.

Ø Bei Stornierungen, die zwischen 24 und 15 Tagen vor Beginn der Dienstleistungen eingehen, wird eine Gebühr in Höhe von 50 % der Gesamtkosten der Dienstleistungen erhoben.

Ø Bei Stornierungen, die zwischen 14 und 8 Tagen vor Beginn der Dienstleistungen eingehen, werden 75 % der Gesamtkosten der Dienstleistungen berechnet.

Ø Bei Stornierungen, die innerhalb von 7 Tagen oder nach Beginn der Dienstleistungen eingehen, wird der volle Preis der Dienstleistungen berechnet.

 

Bei einigen Unterkünften ist eine nicht erstattungsfähige Buchungsgebühr erforderlich, um die Zimmer entweder ganzjährig oder während der Hochsaison mit besonders hoher Nachfrage zu reservieren. Diese Gebühr wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

 

Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen für: verlorene Reisezeit oder Ersatz von Einrichtungen und/oder Unterkünften; Änderungen des Reiseverlaufs nach Reiseantritt; Nichterscheinen zu gebuchten Unterkünften, Touren, Wildbeobachtungen oder anderen Aktivitäten; und/oder vorzeitigen Abbruch der gebuchten Reise aus irgendeinem Grund.

5. Nichtzahlung bis zum Beginn der Dienstleistungen

Sollte die Gesellschaft bis zum Leistungsbeginn nicht die vollständige Zahlung erhalten haben, behält sie sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Leistungen ganz oder teilweise zurückzuhalten. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehende Zahlung direkt vom Kunden einzuziehen und alle gemäß Absatz 4 zu erhebenden Stornogebühren zu verlangen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, den Kunden vor Leistungsbeginn über die Zurückhaltung der Leistungen oder eines Teils davon zu informieren.

6. Versicherung

Das Unternehmen ist gegen jegliche Haftungsansprüche versichert, die sich aus Verletzungen oder dem Tod des Kunden ergeben können, und zwar in Übereinstimmung mit und im erforderlichen Umfang nach den Gesetzen von Kenia, Uganda und Tansania.

Die Versicherung des Unternehmens deckt weder Krankheit, medizinische Kosten, Beschädigung oder Verlust von Gepäck noch Folgeschäden ab, die sich aus diesen oder anderen Ereignissen ergeben. Kunden wird daher dringend empfohlen, vor ihrer Ankunft in Kenia, Uganda und Tansania eine eigene Versicherung abzuschließen, die mindestens Tod, Körperverletzung, medizinische Kosten, Beschädigung oder Verlust von Gepäck sowie Folgeschäden abdeckt. Sollten Sie keine eigene Versicherung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, um Unterstützung zu erhalten.

7. Verletzungen, Krankheiten und sonstige Risiken

Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Krankheiten, Infektionen oder den Tod eines Kunden, die nicht durch die in Ziffer 6 genannte Unternehmensversicherung abgedeckt sind.

8. Verlust oder Beschädigung von Eigentum

Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl oder sonstige Verluste oder Beschädigungen des Eigentums eines Kunden, gleich aus welchem Grund.

9. Sonstige Generalvertreter

Alle anderen ordnungsgemäß bestellten Generalvertriebspartner sind lediglich Vertreter des Unternehmens, und alle von den Veranstaltern abgeschlossenen Verträge gelten als direkt mit dem Unternehmen geschlossen. Alle Verträge, die nicht direkt mit dem Unternehmen geschlossen werden, bedürfen der Genehmigung durch das Unternehmen.

10. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in jeder Hinsicht gemäß den Gesetzen Kenias zu lesen und auszulegen, und das Unternehmen sowie der Kunde unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit Kenias.